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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB

A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n (AGB) der Firma AQUSEL, vertreten durch den Geschäftsinhaber Selim Aksoy Mahlestr. 50 70794 Filderstadt Stand: 15. März 2006

 

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. AQUASEL gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Fa. AQUASEL mit ihren Kunden (insbesondere in Form von Willenserklärungen, Verträgen, sowie sonstigen rechtsgeschäftlichen und geschäftsähnlichen Handlungen), und zwar gegenüber Unternehmern selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Ware im Sinne dieser AGB ist der von der Fa. AQUASEL in einem Angebot oder einer Angebotsbestätigung näher bezeichnete Kaufgegenstand, Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gem. § 13 BGB. Die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs bleiben im Übrigen insoweit vollumfänglich unberührt, als von Ihnen kraft gesetzlicher Vorgaben nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gem. § 14 BGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Die Angebote der Fa. AQUASEL sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Werbesendungen oder ähnlichen Informationen, sowie auf der Website (insbesondere im Online-Shop) stellen kein verbindliches Vertragsangebot der Fa. AQUASEL dar. Vielmehr gibt der Kunde mit der Bestellung der Ware ein für ihn verbindliches Kaufangebot ab, welches die Fa. AQUASEL innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen kann. Die Annahme kann dabei gegenüber dem Kunden schriftlich, durch Auslieferung der Ware oder durch Zusendung einer Rechnung erklärt werden. Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird die Fa. AQUASEL den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen, wobei die Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots darstellt, es sei denn, dies wird ausdrücklich klargestellt. Die Bestellung wird von der Fa. AQUASEL dabei gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.

Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Fa. AQUASEL durch Zulieferer, wobei der Kunde bei vorübergehender oder dauerhafter Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert wird. Bis zur Selbstbelieferung ist die Fa. AQUASEL von Ihrer vertraglichen Lieferpflicht befreit. Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, erstattet ihm die Fa. AQUASEL umgehend von ihm bereits erbrachte Kaufpreiszahlungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass die Nichtlieferung von der Fa. AQUASEL zu vertreten ist, insbesondere bei unterlassenem Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer.

§ 3 Rückgaberecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der Fa. AQUASEL und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gem. § 312 b Abs. 2 BGB, insbesondere durch Brief, Telefonanruf, Telefax oder E-Mail, so hat der Verbraucher das Recht, die ihm gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat nach Erhalt an die Fa. AQUASEL zurückzugeben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung gem. Ziff. 2 oder Erklärung gem. Ziff. 3. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung.

Das Rückgaberecht hat durch Rücksendung der Ware als Paket auf dem günstigsten Postwege an folgende Adresse ausgeübt zu werden: Firma AQUASEL Mahlestr. 50 70794 Filderstadt.

Sofern die Rücksendung als Paket nicht möglich ist, hat der Verbraucher ein entsprechendes Rücknahmeverlangen an die Fa.AQUASEL zu richten und zwar in Textform, insbesondere nach seiner Wahl per Post unter der Adresse Firma AQUASEL Mahlestr. 50 70794 Filderstadt., per Telefax unter der Rufnummer 0711/7070271 oder per E-Mail unter: info@aquasel-shop.de Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Unfrei zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

Im Falle einer wirksamen Ausübung des Rückgaberechts werden die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herausgegeben.

Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Er hat der Fa. AQUASEL jedoch Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung (wie diese dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich wäre) hinausgehende Nutzung der Ware dazu führt, dass diese von der Fa. AQUASEL nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zudem zu tragen. Dies kann der Verbraucher insbesondere dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer gebraucht und bspw. Ware, die mit flüssigen, schmierigen, staubenden oder vergleichbaren Verbrauchsmaterialen betrieben werden oder welche nach Entsiegelung aus hygienischen Gründen nicht weiterveräußert werden können, nicht benutzt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Trotz sorgfältiger Lagerbestände kann es vorkommen, dass ein Artikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Die Fa. AQUASEL behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, behält sich die Fa. AQUASEL darüber hinaus das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen der Fa. AQUASEL aus laufenden und künftigen Geschäftsbeziehung vor. Zudem gelten in diesem Falle zusätzlich die folgenden Regelungen der Ziff. 3 bis 5. Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch Ersatz- oder Austauschteile und zwar auch dann, wenn diese eingebaut werden.

Die Fa. AQUASEL ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorgenannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde stimmt einer solchen Rücknahme durch die Fa. AQUASEL bereits jetzt zu. Die Fa. AQUASEL räumt dem Kunden die folgende Weiterveräußerungsmöglichkeit ein und trifft mit diesem die folgende Abtretungsvereinbarung:

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen. Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Fa. AQUASEL. Erfolgt eine Verarbeitung oder Vermischung mit nicht der Fa. AQUASEL gehörenden Gegenständen, so erwirbt die Fa. AQUASEL an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Fa. AQUASEL gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen. DerKunde tritt an die Fa. AQUASEL bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermischung oder aus sonstigem Rechtsgrund (insb. aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde tritt dabei an die Fa. AQUASEL auch die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Fa. AQUASEL nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Fa. AQUASEL behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Kunden gestellt ist. In diesem Falle verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen der Fa. AQUASEL die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen herauszugeben und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

Die der Fa. AQUASEL aufgrund vorgenannter oder weitergehender Rechte eingeräumten Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als deren Wert den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Auf Verlangen des Kunden gibt die Fa. AQUASEL dementsprechende Sicherheiten - nach ihrer Wahl - umgehend frei.

§ 5 Kaufpreis, Verzug und Haftung

Im vereinbarten Kaufpreis ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, es sei denn, es handelt sich um eine Bestellung im Online-Shop der Fa. AQUASEL; in diesem Fall versteht sich der Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils gültigen, gesetzlichen Höhe.

Versand- und Verpackungskosten, sowie Nachnahmegebühren sind in keinem Falle im vereinbarten Kaufpreis enthalten. Beim Versendungskauf, dem ein Netto-Warenwert von mindestens 300,00 Euro zugrunde liegt, übernimmt die Fa. AQUASEL die Versandkosten pauschal bis zu einer Höhe von 30,00 EUR. Die Rechnungen der Fa. AQUASEL sind, sofern sich aus der Rechnung selbst nichts Anderweitiges ergibt, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu Zahlung fällig. Die Warenlieferung durch die Fa. AQUASEL erfolgt - vorbehaltlich anweichender Individualvereinbarung - per Nachnahme.Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber dem Kaufpreis- und Versandkostenanspruch der Fa. AQUASEL nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Fa. AQUASEL anerkannt wurden.

Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks ist die Fa. AQUASEL nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem die Fa. AQUASEL über den Gegenwert verfügen kann. Im Falle eines von der Fa. AQUASEL zu vertretenden Lieferverzugs kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Fa. AQUASEL die vertraglich zu erbringende Leistung unmöglich, bedarf es einer solchen Nachfrist nicht. Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz in Fällen des Lieferverzugs sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. AQUASEL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 6 Gefahrübergang und Teillieferung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Gegenüber einem Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Verbraucher über. Teillieferungen hat der Kunde abzunehmen, sofern diese für ihn zumutbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die von ihm bestellten Waren nicht in einem engen, insbesondere funktionellen Zusammenhang stehen. Die dem Kunden gegenüber berechneten Versandkosten erhöhen sich durch Teillieferungen nicht.

§ 7 Verjährung und Gewährleistung

Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch solche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen - auch bei Neuwaren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Fa. AQUASEL, unabhängig von deren Rechtsgrundlage und auch soweit Ansprüche nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten ausdrücklich nicht, wenn die Fa. AQUASEL einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Sie finden zudem keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung, Ansprüche gem. § 479 Abs. 2 BGB („Herstellerregress“), der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schließlich ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er dabei gegenüber der Fa. AQUASEL längstens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines diesen Mangel betreffenden Gewährleistungsanspruchs dar. Technische und konstruktive Änderungen, sowie Änderungen in Farbe, Form, Gewicht und vergleichbaren Größen, behält sich die Fa. AQUASEL im Rahmen des Zumutbaren vor, insbesondere soweit die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht berührt wird. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von der Fa. AQUASEL nicht. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Kaufgegenstandes dar. Dem Kunden gegenüber direkt eingeräumte Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Hält sich der Kunde nicht an die Regelungen der Montageanleitung der Ware, insbesondere zu Montage selbst, deren Gebrauch, sowie der Wartung, hat er sich dies jedenfalls als Mitverschulden bei Auftreten eines Mangels entegegenhalten zu lassen. Der Nachweis, dass der Mangel auch bei Einhaltung der Vorgaben der Montageanleitung aufgetreten wäre, steht dem Kunden frei. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Fa. AQUASEL zum einen lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, zum anderen besteht diese Verpflichtung nur, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Gegenüber Unternehmern wird für Mängel des Kaufgegenstandes, die nicht nur unerheblicher Natur sind, zunächst nach Wahl der Fa. AQUASEL Gewähr in Form der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet, sofern der Unternehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gegenüber Verbrauchern wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Fa. AQUASEL zur Behebung eines Mangels des Kaufgegenstandes folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Kaufgegenständen im Wert unter 50,00 EUR kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert des Kaufgegenstandes den Betrag von 50,00 EUR, steht der Fa. AQUASEL binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Die Fa. AQUASEL ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht zumindest in einem Umfange erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Die Fa. AQUASEL kann die Nacherfüllung ebenfalls verweigern, wenn die genannten Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Fa. AQUASEL berechtigt, diese zu verweigern, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, sowie wenn eine solche zum zweiten Mal misslungen ist. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert des mangelhaften Kaufgegenstandes, es sei denn, die Vertragsverletzung wurde durch die Fa. AQUASEL arglistig verursacht. § 8 Haftungsbeschränkungen

Die Fa. AQUASEL haftet in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen - gleich aus welchem Grund - nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere auch bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und umfasst auch Ansprüche auf Ersatz des Schadens statt der Leistung.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Fa. AQUASEL, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung der Fa. AQUASEL bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nach der Art des Kaufgegenstandes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden sind in Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Kaufgegenstandes, Schäden, die die Ware an anderen Rechtsgütern des Kunden verursacht hat, sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns, wie bspw. Schäden durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern diese nicht von der Fa. AQUASEL zu vertreten sind). Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüssen unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. AQUASEL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie dann, wenn eine Deckung des Schadens im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung für Sachschäden gegeben ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

Leistungsort ist der Geschäftssitz der Fa. AQUASEL Mahlestr. 50 70794 Filderstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Fa. AQUASEL. Diese ist berechtigt, den Kunden auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nebenabreden und weitergehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für abweichende Vereinbarungen zu dieser Schriftformabrede selbst.

 

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